Plakatkampagne zum Intersex Awareness Day


Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day – der Tag an dem weltweit auf die Menschenrechtssituation von inter* Menschen aufmerksam gemacht und ihre Sichtbarkeit gefeiert wird.

 

Hilf uns, das Wissen über Intergeschlechtlichkeit zu verbessern!
Denn Körper und Geschlecht sind vielfältig – und das ist gut so!

 

Inter* bezeichnet Menschen, deren Körper nach medizinischen Kriterien nicht als ausschließlich männlich oder weiblich gelten.

Ihre körperlichen Merkmale können gleichzeitig typisch für diese beiden Geschlechter oder nicht eindeutig für eines von beiden sein. Das kann sich zum Beispiel in den sekundären Geschlechtsmerkmalen (z.B. Muskelmasse, Haarverteilung, Brust und Statur) zeigen, in den primären Geschlechtsorganen (Fortpflanzungsorgane und Genitalien) und/oder in Chromosomen und Hormonen. Es gibt viele Formen von Intergeschlechtlichkeit – manche sind bei der Geburt sichtbar, andere werden erst im Laufe des Lebens erkannt. Man spricht darum auch von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass etwa 1,7% der Bevölkerung eine Variante der Geschlechtsentwicklung haben. Das bedeutet: in NRW leben schätzungsweise 304.000 inter* Menschen. In Einwohner*innenzahlen ist das größer als Mönchengladbach – oder fast so groß wie Münster.

 

Viele Menschen halten Intergeschlechtlichkeit für „krank“ oder „abnormal“. Inter* Menschen wurden deshalb oft hormonell und/oder chirurgisch behandelt, um ihren Körper vermeintlich „eindeutig“ männlich oder weiblich zu machen. Diese folgenschweren Behandlungen waren nur in wenigen Fällen medizinisch notwendig und wurden häufig ohne informierte Einwilligung der Betroffenen durchgeführt – meist schon im Säuglings-, Kindes- oder Jugendalter. Seit 2021 sind medizinisch nicht notwendige Operationen an Kindern mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung in Deutschland verboten (§1631e BGB). Dennoch ist leider anzunehmen, dass Menschen versuchen, dieses Gesetz zu umgehen. Auch Maßnahmen, die von dem Gesetz nicht abgedeckt sind, können die körperliche und psychische Unversehrtheit von inter* Menschen verletzen.

 

Das deutsche Personenstandsgesetz sieht vor, dass in der Geburtsurkunde jedes Menschen ein Geschlecht festgehalten wird. Lange war es dabei nur möglich, zwischen „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Seit Ende 2013 haben Ärzt*innen die Möglichkeit, diesen Eintrag bei intergeschlechtlich geborenen Kindern offen zu lassen. Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung haben außerdem die Möglichkeit, den Eintrag nachträglich streichen zu lassen. Seit 2018 gibt es außerdem mit dem Geschlechtseintrag „divers“ die Möglichkeit, ein Geschlecht, das weder männlich noch weiblich ist, als Personenstand zu benennen.

 

Intergeschlechtlichkeit gibt es in allen Geschlechtern. Das heißt: viele Menschen, die einen intergeschlechtlichen Körper haben, sind Frauen oder Männer. Einige sind nicht-binär – ihre Identität ist also weder männlich noch weiblich. Intergeschlechtlichkeit ist keine Voraussetzung für eine nicht-binäre Geschlechtsidentität – denn Körper bestimmen nicht, welche Identität ein Mensch hat.

 

Wenn Menschen den Personenstand „divers“ führen möchten, müssen sie aktuell nachweisen, dass bei ihnen eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Ein Personenstandswechsel, der sich vor allem an der Identität und Selbstauskunft der Person orientiert, ist damit aktuell nicht möglich. Das kommende Selbstbestimmungsgesetz sieht jedoch vor, dass alle Menschen unabhängig von einer Diagnose den Personenstand „divers“ wählen können.

 

Informationen und Anlaufstellen rund um Intergeschlechtlichkeit gibt es unter lako-inter-nrw.de und inter-nrw.de. Infomaterialien rund um inter* und andere Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt gibt es bei der Landeskampagne Anders & Gleich.

 

Sei ein Teil des Intersex Awareness Day - Teile Fotos der Kampagnen-Plakate oder diesen Link und nutze den Hashtag #koerpervielfalt, um über Intergeschlechtlichkeit aufzuklären.

 

 Die Kampagne Körpervielfalt NRW wird unterstützt durch die Heldisch GmbH und Stroer SE & Co. KGaA.

Sie wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW.

Die Landeskoordination Inter* NRW ist eine Fachstelle des Queeren Netzwerks NRW.

Anders & Gleich ist eine Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW.

Texte und Idee: Lou Martin, Joris Richter, Rebecca Knecht, Ika Elvau.